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Windkraftanlagen in Schwedeneck

Das Thema Windkraft nimmt in Schwedeneck nach mehrjährigem Vorlauf langsam aber sicher an Fahrt auf. Nach einem Grundsatzbeschluss der Gemeinde Schwedeneck vor über 2 Jahren hatte die Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig Holstein eine ca. 48 ha große Fläche im Bereich zwischen Hohenhain, Surendorf und Sprenge im Regionalplan als geeignete Fläche zur Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen. Mit Ausweisung dieser Fläche wurde der Bau von Windkraftanlagen festgeschrieben.

Nach zwischenzeitlichen Verhandlungen der potentiellen Investoren mit den Landeigentümern und der notwendigen Erstellung eines ornithologischen Gutachtens durch ein Kieler Fachbüro ( darin wurden die in dem Gebiet vorhandenen Vogelpopulationen und der zukünftige Bereich des Windparks auf mögliche Konfliktpotentiale hin untersucht) konnte von Seiten der Kommune die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 9. September 2014 in Binges Gasthof in Surendorf durchgeführt werden.   Vor einer Zuhörerschaft von ca. 70 interessierten Bürgern, den Investoren und betroffenen Landeigentümern sowie Kommunalpolitikern wurde der derzeitige Stand der Planungen von Herrn Oliver Kühle(Büro B2K) und vom Landschaftsarchitekten der Gemeinde, Herrn Bernd Matthiesen, erläutert. Darin ging es u.a. um die Lage und Höhe der 6 angedachten Anlagen , den Auswirkungen auf den Naturhaushalt sowie der daraus resultierende notwendige Flächenausgleich und die zu erwartenden Einflüsse durch Lärm und Schattenwurf auf die umliegenden Siedlungen. Herr Haack von der Firma WOTAN, Vertreter der geplanten 3 Betreibergesellschaften, konnte noch ins Detail gehende Fragen zur Technik und zur der in Aussicht gestellten formellen Bürgerbeteiligung beantworten.

In der Sitzung des Bauausschusses vom 15. September wurde nach tlw. kontroverser Diskussion dahingehend eine Empfehlung für die Gemeindevertretung ausgesprochen, dass man 6 WKA mit einer Maximalhöhe von 175 Metern für realisierbar halte. Dem Vorschlag aus dem Bauausschuss folgte die Gemeindevertretung am 9. Oktober nach eingehender Beratung mit großer Mehrheit.  

Damit haben die Investoren eine verlässliche Planungsgröße für die weiteren Entscheidungen. Das bedeutet aber nicht, dass die Anlagen jetzt schon gebaut werden können.

Für einen Bauantrag muss noch eine Menge Vorarbeit geleistet werden. So muss beispielsweise der Anlagentyp festgelegt, Gutachten über Lärm und Standfestigkeit der Anlagen erstellt und der Flächenausgleich mit entsprechenden grundbuchrechtlichen Nachweisen geregelt werden. Soweit ein vorhabenbezogener Bebauungsplan umgesetzt wird, ist ein Vertrag erforderlich, der alle relevanten Dinge der Umsetzung regelt, z.B. den Flächenausgleich. Ob anstelle einer Bauleitplanung allein ein städtebaulicher Vertrag zwischen den Investoren und der Gemeinde vereinbart wird, ist noch nicht entschieden. Insbesondere mit Blick auf die noch zu erbringenden Ausgleichsflächen sowie den erforderliche Fachgutachten erscheint mir, die von den Investoren gewünschte Abwicklung alleine über einen städtebaulichen Vertrag und die vielleicht damit verbundene Erwartung dadurch im Jahre 2015 bauen zu können, nicht gesichert; zumal Lieferzeiten der Anlagen dabei noch zu berücksichtigten sind. Auch die Bearbeitung eines solchen Vertrages benötigt Zeit, um ihn rechtssicher vorbereitet kompetent beraten zu können. Insoweit gilt aufgrund der Erfahrungen mit Bauprojekten in der Vergangenheit, dass die Gemeinde im Rahmen der Investitionssicherheit die größtmögliche Sicherheit im Verfahren anstreben sollte. Dies liegt auch im Interesse der Investoren.                                 -Fortsetzung folgt -

Gustav Otto Jonas